Schulung zum Schutz der sexuellen Integrität Schutzbefohlener

Im Herbst 2019 beschloss die Synode der Kirche Baselland die Einführung einer obligatorischen Schulung für alle Mitarbeitenden der Kirchgemeinden und der Kantonalkirche, die Kontakt zu Minderjährigen oder anderen besonders Schutzbedürftigen haben. «Dies ist ein weiteres Puzzleteil im Gesamtkonzept zur Prävention sexueller Grenzverletzungen», erklärte der Kirchenrat. Zu den bereits bestehenden Massnahmen gehören u.a. das Einfordern eines Sonderprivatauszugs bei Neuanstellungen oder die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton betreffend Beratung zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz. Der Kirchenrat begründete diese Massnahmen damit, dass es der Kirche wichtig sei, ein klares Zeichen zu setzen. In nächster Zeit werden die Mitarbeitenden unserer Kirchgemeinde an dieser Schulung teilnehmen.

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